Training im Clubheim weiter nicht erlaubt!

Evtl. Lockerung für Training unter Beachtung den "Hygienevorschriften" nach Pfingsten 2020

Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Liebe Tänzer,

die Möglichkeit, in Baden-Württemberg im Vereinsheim (also "indoor") zumindest wieder teilweise trainieren zu können, gehört nach dem Stufenplan von Ministerpräsident Kretschmann zur Farbe "orange" und ist hoffentlich - so ist es geplant, wenn die Infektionszahlen weiter sinken - für ab Pfingsten 2020 denkbar. 

Dazu bedarf es aber eines "Hygieneplanes", der eingehalten werden muss und dessen Bedingungen wir dato noch nicht kennen.   

Sobald wir aber Näheres wissen, werden wir die Lockerung/den Plan dazu vorbereiten und Euch zukommen lassen, damit wir dann bald anfangen können.

Sport im Freien, also z. B. Tanzen auf der Wiese oder auf dem Parkplatz (:-) ist ja schon möglich.

Haltet durch und bleibt vor allem gesund!

Euer Vorstand

 

 

 

 

 

zurück zu Aktuelles